Kosten
Beratung
Von einer Beratung ist auszugehen, wenn wir eine Erstberatung zur Klärung einer Rechtsfrage mit Ihnen durchführen, ohne dabei gegenüber Dritten für Sie tätig zu werden. Für die Beratung und die Erstattung von Rechtsgutachten sind keine konkreten Gebühren mehr vorgeschrieben.
Die gesetzliche Neuregelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermöglicht es uns, eine individuelle Honorarvereinbarung, mit Ihnen zu treffen, welche sich an den besonderen Umständen Ihres Falles orientiert.
Zeithonorar
Üblicherweise erfolgt eine Honorarvereinbarung dergestalt, dass ein fester Stundensatz für die Beratungstätigkeit vereinbart wird.
Folgende Stundensätze gelten per 01.01.2011:
| Rechtsanwalt
Dr. Nietsch |
(nach individueller Vereinbarung) |
| Rechtsanwalt
Matthias W. Kroll, LL.M. |
220,00 EUR zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Rechtsanwältin
Katrin Kroll, Mag. rer. publ. |
200,00 EUR zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer |
| Rechtsanwalt
Sebastian Kroll |
200,00 EUR zzgl.gesetzlicher Umsatzsteuer |
Das Zeithonorar wird in Einheiten von 0,25 Std. berechnet.
Hinzu kommen die Kosten für Post- und Telekommunikation (idR eine Pauschale in Höhe von 20,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) sowie – soweit erforderlich - Reisekosten und Abwesenheitsgeld nach dem RVG
Pauschalhonorar
Die Beratungstätigkeit kann auch im Einzelfall auf der Grundlage eines Pauschalhonorars abgerechnet werden. Dabei wird ein fester Honorarbetrag vereinbart; unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Tätigkeit. Sollte dies für das jeweilige Mandat sinnvoll sein, werden wir Sie in Ihrem Interesse darauf aufmerksam machen.
Gesetzliche Gebühren
Sofern keine Vereinbarung über das Honorar erfolgt, wird nach dem RVG abgerechnet.
Dabei ist eine Erstberatung für Verbraucher auf einen Maximalbetrag von 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Post- und Telekommunikationspauschale (20,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer) begrenzt. Die Erstberatung kann aber auch weniger als 190,00 EUR netto kosten, wenn die gesetzliche Gebühr aufgrund des geringen Streitwertes unter dem Betrag von 190,00 EUR liegt
Wenn Sie sich als Unternehmer im Rahmen einer Erstberatung beraten lassen, greift die sog. Kappungsgrenze der Erstberatung in Höhe von 190. 00 EUR zzgl. Umsatzsteuer und Kostenpauschale allerdings nicht ein. Auch hier ist die Höhe der Gebühr vom Wert der Angelegenheit abhängig
Berechnen Sie anhand des Wertes der Angelegenheit die Gebühren für eine Erstberatung hier
Außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten
Soweit wir außergerichtlich gegenüber Dritten für Sie tätig werden, besteht auch hier die Möglichkeit, ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Wenn keine gesonderte Vereinbarung über das Honorar getroffen worden ist, erfolgt die Abrechnung nach dem RVG. Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt Ihnen hier einen kurzen Überblick über die einzelnen Gebühren.
Inder Regel können folgende Gebühren anfallen
- eine Geschäftsgebühr
- eine Terminsgebühr
- eine Einigungsgebühr
Berechnen Sie anhand des Wertes der Angelegenheit die Gebühren für eine außergerichtliche Beratung hier
Gerichtliche Vertretung gegenüber Dritten
Im Falle eines Gerichtsverfahrens berechnen sich die Kosten nach dem RVG.
Auch hier ist der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung maßgeblich. Für die erste Instanz können folgende Gebühren anfallen:
- eine 1,3 Verfahrensgebühr
- eine 1,2 Terminsgebühr
- eine 1,0 Einigungsgebühr
Das Prozesskostenrisiko anhand des Streitwertes berechnen Sie hier
Zu den Besonderheiten des Arbeitsrechts gehört es, dass keine Partei in der 1. Instanz die Kosten der Gegenseite erstattet. Das bedeutet für Sie: Auch wenn Sie den Arbeitsgerichtsprozess gewinnen, müssen Sie die für Ihre Rechtsverteidigung angefallenen Kosten selbst tragen.
Unser Legal Service für Unternehmer: Die ausgelagerte Rechtsabteilung
Sollten Sie als Unternehmer keine eigene Rechtsabteilung oder keinen eigenen Justiziar, aber dennoch Bedarf an regelmäßiger Rechtsberatung haben, wenden Sie sich gern an uns. Wir bieten für mittelständische Unternehmen einen speziellen Service, in dem wir als ausgelagerte Rechtsabteilung des Unternehmens tätig werden. Ganz gleich, ob Arbeitverträge überarbeitet, Allgemeine Geschäftsbedingungen angepasst, Forderungen geltend gemacht oder Geschäftsführer wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten vertreten werden müssen wir werden zu jeder Zeit umfassend für Sie tätig. Wir schließen mit Ihnen hierzu eine Beratungsvereinbarung, bei der Sie monatlich eine feste Beratungsgebühr an uns zahlen, unabhängig davon, wie häufig Sie uns konsultieren.
Sollten Sie hieran Interesse haben, steht Ihnen Herrn Rechtsanwalt Matthias W. Kroll gern zur Verfügung.
Hinweis:
Für die Richtigkeit der Berechnung der Gebühren durch die Gebührenrechner/Prozesskostenrisikorechner auf den verlinkten Seite, auf die hier verwiesen wird, kann ausdrücklich keine Gewähr übernommen werden.

