Wind und Wellen sind immer auf der Seite des besseren Seefahrers.

Edward Gibbon

Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt

Ausbildung/Qualifikationen

Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt

Herr Dr. Wendt studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften in Hamburg. Er legte nach dem Referendariat in Niedersachsen im Jahr 2005 das 2. Juristische Staatsexamen ab. Es folgte im November 2005 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Hamburg und eine langjährige beratende und forensische anwaltliche Tätigkeit. Im Jahr 2010 folgte die Promotion zum Dr. iur. über das Thema "Die Privilegien der Medien und der Straftatbestand gegen Stalking".

2012 wurde Herr Dr. Wendt nach entsprechendem Prüfverfahren durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg die Bezeichnung "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" verliehen.

Dr. Wendt ist an allen Amts- und Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland sowie am Hanseatischen Oberlandesgericht vertretungsberechtigt.

Seit dem 06.01.2015 ist Dr. Wendt als angestellter Rechtsanwalt bei Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte

Herr Dr. Jan Wendt ist vorwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Urheber- und Medienrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz