Hochschulrecht/Studienplatzklagen
Das Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem Besonderen Verwaltungsrecht und umfasst die Regelungen im Hochschulwesen.
Als Rahmengesetz gilt das Hochschulrahmengesetz (HRG). Für Hochschulen der Länder gilt das jeweilige Landeshochschulgesetz (LHG).
Inhalte des Hochschulrechts innerhalb jeder Einrichtung sind interne Regelungen zur Hochschulverfassung (z. B. Beschlussfassung, Zusammensetzung des Hochschulsenats, des Hochschulrates, des Verwaltungsrates), das Berufungsverfahren, das Prüfungsrecht sowie sonstige studentische Rechtsangelegenheiten (z. B. Beurlaubung, Gebührenwesen, Exmatrikulation).
Eine Studienplatzklage zu führen, bedeutet, dass ein von einer Hochschule abgelehnter Studienplatzbewerber einen Anspruch auf Immatrikulation außergerichtlich und insbesondere gerichtlich geltend macht. Ein solches Vorgehen ist insbesondere in den zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC-Fächern wie z. B. Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, etc.) von wesentlicher Bedeutung.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Kroll, der auf eine umfangreiche Erfahrung - insbesondere in Studienplatzklagen - von mehreren hundert Fällen pro Jahr bei derartigen Verfahren zurückblicken kann.
Kontakt: Sebastian(dot)Kroll(at)nkr-hamburg(dot)de

